Allgemein25.06.20263 Min. Lesezeit

Polizei und Bundeswehr gleichzeitig: Was bei parallelen Bewerbungen erlaubt ist

Polizei und Bundeswehr gleichzeitig: Was bei parallelen Bewerbungen erlaubt ist

Eine häufige Frage in unserer Beratung: Kann ich gleichzeitig bei der Polizei und bei der Bundeswehr bewerben? Die kurze Antwort ist: grundsätzlich ja. Die längere Antwort enthält einige wichtige Differenzierungen – und ehrliche Hinweise darauf, wo die Informationslage unklar ist.

Grundsatz: Kein allgemeines Verbot

Es gibt in Deutschland kein allgemeines gesetzliches Verbot, parallel bei Polizei und Bundeswehr zu bewerben. Wer noch Zivilist ist, kann sich grundsätzlich bei beiden Organisationen gleichzeitig im Bewerbungsprozess befinden. Die Entscheidung liegt beim Bewerber, bei welchem Dienstherren er am Ende eintreten möchte.

Ausnahme: Aktive Soldaten und Beamte

Wer bereits im aktiven Dienst ist – als Soldat auf Zeit, Berufssoldat oder Polizeibeamter – muss die internen Regelungen seines Dienstherrn beachten. Parallelbewerbungen können Dienstpflichten berühren, und nicht jede Einheit oder jedes Bundesland behandelt das gleich. Im Zweifel klärt man das direkt mit der eigenen Personalstelle.

Strategischer Vorteil: Mehr Optionen, weniger Risiko

Der offensichtliche Vorteil einer parallelen Bewerbung ist die Risikostreuung. Wer nur auf eine Einheit setzt und dort scheitert, hat seinen Bewerbungszyklus verbrannt und muss von vorne beginnen. Wer parallel bewirbt, hält mehrere Optionen offen. Wenn das EAV bei der Polizei nicht klappt, ist der Bundeswehr-Weg noch offen – und umgekehrt.

Wichtige Unterschiede: Zugangsvoraussetzungen

Hier liegt die entscheidende Einschränkung für parallele Bewerbungen, die viele unterschätzen:

  • Bundeswehr Spezialkräfte (KSK/KSM): Es gibt keinen Direkteinstieg von außen. Wer zum KSK oder KSM will, muss zuerst als Soldat eintreten, eine mehrjährige Grundausbildung und Verwendungszeit absolvieren und sich dann intern für das Eignungsverfahren bewerben. Eine parallele Bewerbung als Zivilist direkt zur KSK ist nicht möglich.
  • Polizei Spezialeinheiten (SEK, BFE): Zugang über die Landespolizei, nach in der Regel 2–3 Jahren Dienst in der Schutzpolizei. Auch hier gibt es keinen Direkteinstieg als Zivilist direkt ins SEK.
  • GSG9: Nur über die Bundespolizei erreichbar. Erst regulärer Bundespolizeidienst, dann Bewerbung zur GSG9.

Was als Zivilist parallel beworben werden kann, ist der Einstieg in die jeweiligen Basisorganisationen: Bundeswehr-Grundlaufbahn einerseits, Landespolizei oder Bundespolizei andererseits. Die Spezialkräfte kommen erst im zweiten Schritt.

Zeitliche Planung: Staffelung statt Kollision

Gleichzeitige Auswahlverfahren an verschiedenen Orten und Terminen können organisatorisch problematisch werden. Wer zwei EAVs in derselben Woche hat, kann nicht an beiden teilnehmen. Klüger ist eine Staffelung: Prioritätseinheit zuerst, zweite Option als Absicherung danach. So bleiben beide Optionen realistisch und ohne Terminkollision.

Körperliche Vorbereitung: Überlappung nutzen

Viele EAV-Anforderungen von Polizei und Bundeswehr überlappen sich erheblich: Klimmzüge, Grundausdauer, Hindernisparcours, Kraftausdauer. Eine solide körperliche Vorbereitung für ein Polizei-EAV ist in der Regel auch eine gute Basis für ein Bundeswehr-Eingangstest. Die Unterschiede liegen eher in spezifischen Tests (bestimmte Sportdisziplinen, kognitive Module) als in der körperlichen Grundanforderung.

Wohnsitzfrage

Für Landespolizeien ist der Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland oft Voraussetzung oder zumindest vorteilhaft. Bei Bundeswehr und Bundespolizei ist eine bundesweite Bewerbung in der Regel möglich. Die genaue Regelung steht in der jeweiligen Stellenausschreibung.

Empfehlung: Klare Priorität setzen

Parallel bewerben heißt nicht, ohne Priorität bewerben. Wer keine klare erste Wahl hat, riskiert, sich in der Vorbereitung zu verzetteln und beide Verfahren mittelmäßig zu absolvieren statt eines exzellent. Unsere Empfehlung: eine Zieleinheit klar priorisieren und die Vorbereitung auf deren spezifisches Profil ausrichten. Die zweite Option dient als Absicherung, nicht als gleichwertige Alternative.

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Häufige Fragen

Darf ich mich gleichzeitig bei Polizei und Bundeswehr bewerben?

Ja, grundsätzlich schon. Es gibt in Deutschland kein allgemeines gesetzliches Verbot, sich als Zivilist parallel bei Polizei und Bundeswehr im Bewerbungsprozess zu befinden. Die Entscheidung, bei welchem Dienstherrn man am Ende eintritt, liegt beim Bewerber. Wer bereits aktiver Soldat oder Polizeibeamter ist, muss allerdings die internen Regelungen seines Dienstherrn beachten und klärt das im Zweifel mit der eigenen Personalstelle.

Kann ich mich als Zivilist direkt beim KSK oder SEK bewerben?

Nein. Zum KSK oder KSM muss man zuerst als Soldat eintreten, eine mehrjährige Grundausbildung und Verwendungszeit absolvieren und sich dann intern bewerben. Ins SEK oder die BFE geht es über die Landespolizei, in der Regel nach 2 bis 3 Jahren Dienst in der Schutzpolizei. Die GSG9 ist nur über den regulären Bundespolizeidienst erreichbar. Parallel bewerben kann man als Zivilist also nur den Einstieg in die Basisorganisationen.

Kann ich für Polizei-EAV und Bundeswehr-Test gleichzeitig trainieren?

Ja, weitgehend. Viele Anforderungen überlappen sich erheblich: Klimmzüge, Grundausdauer, Hindernisparcours und Kraftausdauer. Eine solide körperliche Vorbereitung auf ein Polizei-EAV ist in der Regel auch eine gute Basis für einen Bundeswehr-Eingangstest. Die Unterschiede liegen eher in spezifischen Tests wie einzelnen Sportdisziplinen oder kognitiven Modulen. Trotzdem gilt: eine Zieleinheit klar priorisieren, statt beide Verfahren mittelmäßig zu absolvieren.

Muss ich im Bundesland wohnen, bei dessen Polizei ich mich bewerbe?

Bei Landespolizeien ist der Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland oft Voraussetzung oder zumindest vorteilhaft. Bei Bundeswehr und Bundespolizei ist eine bundesweite Bewerbung in der Regel möglich. Die genaue Regelung steht immer in der jeweiligen Stellenausschreibung, die man vor der Bewerbung prüfen sollte.

Niklas Voss

Niklas Voss

Gründer PPF Germany · Ehemaliger Soldat

Niklas ist ehemaliger Soldat und Gründer von PPF Germany. Seit 2019 hat er mit seinem Team aus aktiven Spezialeinheitsangehörigen über 738 Athleten erfolgreich durch militärische und polizeiliche Auswahlverfahren begleitet.

Experte für Auswahlverfahren seit 2019Autor-Profil →Alle Trainer

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