gD

Gehobener Dienst

gD (Gehobener Dienst) Der Gehobene Dienst (gD) ist heute die Standard-Laufbahn der Polizei in fast allen Bundesländern. Drei Jahre Bachelor-Studium an einer Polizeihochschule, kombiniert mit Praktikumsphasen — Einstiegsdienstgrad meist Polizeikommissar.

Seit der schrittweisen Abschaffung des Mittleren Dienstes ist der gD der Regeleinstieg. Die Ausbildung dauert drei Jahre und vereint theoretische Studieninhalte (Recht, Polizeiwissenschaften, Psychologie) mit praktischen Phasen im Streifendienst, in der Kriminalpolizei und in Schutzpolizei-Dienststellen. Voraussetzung ist die Fachhochschulreife oder das Abitur. Nach Abschluss winkt der Polizeikommissar-Status (Eingangsdienstgrad gD) mit anschließenden Aufstiegschancen — viele Spezialeinheiten verlangen einige Jahre gD-Erfahrung im Wach- und Wechseldienst, bevor man sich bewerben kann.

Auf einen Blick

Bedeutung
Gehobener Dienst
Voraussetzung
Fachhochschulreife / Abitur
Ausbildung
3 Jahre Bachelor an Polizei-HS
Eingangsdienstgrad
Polizeikommissar (PK)

Häufige Fragen zu gD

Was lernt man im Gehobenen Dienst der Polizei?

Recht, Polizeiwissenschaften und Psychologie im Studium plus praktische Phasen im Streifendienst, in der Kriminalpolizei und in Schutzpolizei-Dienststellen. Die Ausbildung dauert drei Jahre und endet mit dem Bachelor sowie dem Dienstgrad Polizeikommissar.

Welcher Schulabschluss wird für den gD verlangt?

Fachhochschulreife oder Abitur. Wer nur die Mittlere Reife hat, muss in den wenigen Bundesländern, die den Mittleren Dienst noch anbieten, dort einsteigen — oder vorher den Schulabschluss nachholen.

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