Besoldung (A-Besoldung)
Besoldung (A-Besoldung) Beamte werden nicht nach Tarif, sondern nach Besoldungsordnungen bezahlt. Für den Polizeivollzugsdienst ist die Besoldungsordnung A relevant: Sie ordnet jedem Amt eine Besoldungsgruppe zu, innerhalb derer das Gehalt mit Erfahrungsstufen steigt. Welches Eingangsamt ein Bewerber erreicht, hängt von der Laufbahn ab, etwa mittlerer, gehobener oder höherer Dienst.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- System
- Besoldungsgruppen plus Erfahrungsstufen
- Abhängig von
- Laufbahn und Dienstherr
Verwandte Begriffe
- mD — Mittlerer DienstDer Mittlere Dienst (mD) ist die ursprüngliche Polizeikommissar-Laufbahn ab Mittlerer Reife. Inzwischen haben die meisten Bundesländer den mD abgeschafft und stellen nur noch für den Gehobenen Dienst (gD) ein.
- gD — Gehobener DienstDer Gehobene Dienst (gD) ist heute die Standard-Laufbahn der Polizei in fast allen Bundesländern. Drei Jahre Bachelor-Studium an einer Polizeihochschule, kombiniert mit Praktikumsphasen, Einstiegsdienstgrad meist Polizeikommissar.
- hD — Höherer DienstDer Höhere Dienst (hD) ist die Führungsebene der Polizei, zwei Jahre Master-Studium an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster-Hiltrup. Voraussetzung ist meist mehrjährige Praxis im Gehobenen Dienst.
- AnwärterbezügeAnwärterbezüge sind das monatliche Gehalt während des Vorbereitungsdienstes bei der Polizei. Anders als in vielen zivilen Studiengängen wird die Ausbildung oder das duale Studium also von Anfang an bezahlt. Die Höhe hängt vom angestrebten Eingangsamt und vom Dienstherrn ab, teils kommen Zulagen für den Polizeivollzugsdienst dazu.
- DGO — DienstgradordnungVerordnung zur Reihenfolge der Dienstgrade. Regelt Vorgesetztenverhältnisse.
- PolG — PolizeigesetzJe Bundesland eigenes Gesetz. Regelt Eingriffsrechte der Polizei.
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