Besoldung (A-Besoldung)

Besoldung (A-Besoldung) Beamte werden nicht nach Tarif, sondern nach Besoldungsordnungen bezahlt. Für den Polizeivollzugsdienst ist die Besoldungsordnung A relevant: Sie ordnet jedem Amt eine Besoldungsgruppe zu, innerhalb derer das Gehalt mit Erfahrungsstufen steigt. Welches Eingangsamt ein Bewerber erreicht, hängt von der Laufbahn ab, etwa mittlerer, gehobener oder höherer Dienst.

Auf einen Blick

Land
Deutschland
System
Besoldungsgruppen plus Erfahrungsstufen
Abhängig von
Laufbahn und Dienstherr

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