BMI

Body Mass Index

BMI (Body Mass Index) Der Body Mass Index (BMI) ist ein Verhältnis aus Körpergewicht und Körpergröße. Bei der Polizei gilt meist ein maximaler BMI von 30 (in einigen Bundesländern 28). Er ist nicht alleiniges Ausschlusskriterium, aber ein Triggerwert für vertiefte Untersuchung.

Formel: BMI = Gewicht (kg) ÷ Körpergröße (m)². Wer über dem Grenzwert liegt, wird nicht automatisch abgelehnt — bei sportlich-muskulösen Bewerbern (etwa mit Kraftsport-Hintergrund) kann ein höherer BMI durch Muskelmasse statt Fett erklärt werden, was per Körperfettmessung oder ärztlichem Gutachten klargestellt wird. Untergrenzen (Untergewicht) gibt es ebenfalls — meist ab BMI 18 wird genauer hingeschaut. Für die Vorbereitung: Bewerber mit grenzwertigem BMI sollten frühzeitig auf Körperzusammensetzung optimieren, nicht erst kurz vor dem EAV.

Auf einen Blick

Formel
kg ÷ m²
Polizei-Obergrenze
meist 30, teils 28
Untergrenze
meist ca. 18
Status
Triggerwert, nicht alleiniges KO

Häufige Fragen zu BMI

Welchen BMI braucht man für die Polizei?

Die meisten Polizeien akzeptieren einen BMI bis 30, einige Bundesländer (z. B. Bayern) bis 28. Wer darüber liegt, wird nicht automatisch abgelehnt — bei sportlich-muskulösen Bewerbern entscheidet eine vertiefte Körperzusammensetzungs-Messung.

Was tun bei BMI knapp über der Grenze?

Frühzeitig auf Körperzusammensetzung trainieren (mehr Muskelmasse, weniger Fett). Eine professionelle Körperfettmessung kann erklären, dass ein höherer BMI aus Muskulatur statt Fett resultiert — was bei der ärztlichen Untersuchung berücksichtigt wird.

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