Polizeiärztliche Untersuchung
Die Untersuchung ist gründlich und betrachtet den Körper als Ganzes. Neben Seh- und Hörtest, Blutbild und Belastungs-EKG werden Wirbelsäule und Gelenke funktionell geprüft und ein Urintest auf Eiweiß, Zucker und Drogenrückstände durchgeführt. Häufige Stolpersteine sind eine zu schwache Sehkraft, ein BMI außerhalb der Grenzwerte, unbehandelte orthopädische Befunde oder verschwiegene Vorerkrankungen. Wichtig: Ehrlichkeit im Gesundheitsfragebogen ist Pflicht, denn falsche Angaben können selbst nach erfolgreicher Einstellung noch zur Entlassung führen. Wer Risikofaktoren wie Sehschwäche oder Gewicht kennt, klärt sie am besten früh und lässt sie, wo möglich, vor dem Termin behandeln.
Auf einen Blick
- Durchgeführt von
- Polizeiarzt
- Umfasst
- Sehkraft, EKG, Blutbild, Orthopädie
- Entscheidet über
- Polizeidiensttauglichkeit (PDT)
- Pflicht
- ehrlicher Gesundheitsfragebogen
Häufige Fragen zu Polizeiärztliche Untersuchung
Was wird bei der polizeiärztlichen Untersuchung geprüft?
Sehkraft, Hörvermögen, Blutbild, Belastungs-EKG, die Funktion von Wirbelsäule und Gelenken sowie ein Urintest. Hinzu kommt eine psychologische Anamnese. Das Ergebnis entscheidet über die Polizeidiensttauglichkeit.
Darf man Vorerkrankungen verschweigen?
Nein. Falsche Angaben im Gesundheitsfragebogen können selbst nach erfolgreicher Einstellung noch zur Entlassung führen. Bekannte Risikofaktoren wie Sehschwäche oder Gewicht klärt man besser früh und lässt sie, wo möglich, vorab behandeln.
Verwandte Begriffe
- Polizeidiensttauglichkeit (PDT)Die Polizeidiensttauglichkeit (PDT) ist die medizinische Eignungsprüfung für den Polizeivollzugsdienst. Geprüft werden Sehkraft, Hörvermögen, BMI (unter 30), Blutbild, orthopädische Checks und eine psychologische Anamnese.
- BMI — Body Mass IndexDer Body Mass Index (BMI) ist ein Verhältnis aus Körpergewicht und Körpergröße. Bei der Polizei gilt meist ein maximaler BMI von 30 (in einigen Bundesländern 28). Er ist nicht alleiniges Ausschlusskriterium, aber ein Triggerwert für vertiefte Untersuchung.
- SehkraftDie Sehkraft-Anforderungen für den Polizeidienst variieren je Bundesland, verlangt wird meist Vollvisus (100 %) entweder unkorrigiert oder mit Korrektur bis zu einer bestimmten Dioptrienzahl. LASIK-Operationen werden in der Regel nach 12 Monaten Karenzzeit akzeptiert.
- AU-Test — AudiometrieDer AU-Test (Audiometrie) misst die Hörschwelle in verschiedenen Frequenzen, typischerweise zwischen 250 Hz und 8 kHz. Für den Einsatzdienst gilt meist ein maximaler Hörverlust von 20 dB im Sprachbereich (0,5–3 kHz). Standardteil der polizeiärztlichen Untersuchung.
- Kpperlicher CheckOrthopädisch, kardiologisch, neurologisch, opthalmologisch (Auge), HNO (Hören).
- VP — Vollprobe / VollprüfungGesamtheit der medizinischen Tauglichkeitsprüfung. Je nach Einheit 1-3 Tage.
Du bereitest dich auf ein Auswahlverfahren vor?
Strukturiertes 1:1-Coaching für SEK, KSK, GSG 9, EGB und weitere Einheiten — von Trainern, die selbst aus Spezialeinheiten kommen.
Kostenloses Analysegespräch