Beamter auf Probe

Beamter auf Probe Nach bestandener Ausbildung wird der Polizist zum Beamten auf Probe ernannt. In der Probezeit muss er sich in der Praxis bewähren, bevor die Verbeamtung auf Lebenszeit folgt. Die Dauer der Probezeit richtet sich nach dem jeweiligen Landes- oder Bundesrecht.

Auf einen Blick

Land
Deutschland
Phase
Bewährung nach der Ausbildung
Danach
Beamter auf Lebenszeit

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