Beamter auf Probe
Beamter auf Probe Nach bestandener Ausbildung wird der Polizist zum Beamten auf Probe ernannt. In der Probezeit muss er sich in der Praxis bewähren, bevor die Verbeamtung auf Lebenszeit folgt. Die Dauer der Probezeit richtet sich nach dem jeweiligen Landes- oder Bundesrecht.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Phase
- Bewährung nach der Ausbildung
- Danach
- Beamter auf Lebenszeit
Verwandte Begriffe
- Beamter auf WiderrufBeamter auf Widerruf ist der Status während des Vorbereitungsdienstes, also während Ausbildung oder Studium bei der Polizei. Der Dienstherr kann das Beamtenverhältnis in dieser Phase vergleichsweise einfach beenden, etwa bei Nichtbestehen von Prüfungen. Nach erfolgreichem Abschluss folgt in der Regel die Ernennung zum Beamten auf Probe.
- Beamter auf LebenszeitDer Endstatus der Beamtenlaufbahn: Nach erfolgreicher Probezeit wird der Polizeibeamte auf Lebenszeit verbeamtet. Damit verbunden sind besondere Absicherung, Alimentationsprinzip und die im Beamtenrecht verankerte Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn. Für viele Bewerber ist dieser Status ein zentrales Argument für den Polizeiberuf.
- VerbeamtungErnennung in ein Beamtenverhältnis. Polizisten durchlaufen die Stufen Beamter auf Widerruf (Ausbildung), auf Probe (nach Abschluss) und auf Lebenszeit. Voraussetzung sind Verfassungstreue, gesundheitliche Eignung und ein einwandfreies Führungszeugnis.
- DGO — DienstgradordnungVerordnung zur Reihenfolge der Dienstgrade. Regelt Vorgesetztenverhältnisse.
- PolG — PolizeigesetzJe Bundesland eigenes Gesetz. Regelt Eingriffsrechte der Polizei.
- BPolG — BundespolizeigesetzRegelt Aufgaben und Befugnisse der Bundespolizei.
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