Beamter auf Lebenszeit
Beamter auf Lebenszeit Der Endstatus der Beamtenlaufbahn: Nach erfolgreicher Probezeit wird der Polizeibeamte auf Lebenszeit verbeamtet. Damit verbunden sind besondere Absicherung, Alimentationsprinzip und die im Beamtenrecht verankerte Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn. Für viele Bewerber ist dieser Status ein zentrales Argument für den Polizeiberuf.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Voraussetzung
- Bestandene Probezeit
- Kern
- Dauerhafte Absicherung, Treuepflicht
Verwandte Begriffe
- VerbeamtungErnennung in ein Beamtenverhältnis. Polizisten durchlaufen die Stufen Beamter auf Widerruf (Ausbildung), auf Probe (nach Abschluss) und auf Lebenszeit. Voraussetzung sind Verfassungstreue, gesundheitliche Eignung und ein einwandfreies Führungszeugnis.
- Beamter auf ProbeNach bestandener Ausbildung wird der Polizist zum Beamten auf Probe ernannt. In der Probezeit muss er sich in der Praxis bewähren, bevor die Verbeamtung auf Lebenszeit folgt. Die Dauer der Probezeit richtet sich nach dem jeweiligen Landes- oder Bundesrecht.
- Besoldung (A-Besoldung)Beamte werden nicht nach Tarif, sondern nach Besoldungsordnungen bezahlt. Für den Polizeivollzugsdienst ist die Besoldungsordnung A relevant: Sie ordnet jedem Amt eine Besoldungsgruppe zu, innerhalb derer das Gehalt mit Erfahrungsstufen steigt. Welches Eingangsamt ein Bewerber erreicht, hängt von der Laufbahn ab, etwa mittlerer, gehobener oder höherer Dienst.
- DGO — DienstgradordnungVerordnung zur Reihenfolge der Dienstgrade. Regelt Vorgesetztenverhältnisse.
- PolG — PolizeigesetzJe Bundesland eigenes Gesetz. Regelt Eingriffsrechte der Polizei.
- BPolG — BundespolizeigesetzRegelt Aufgaben und Befugnisse der Bundespolizei.
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