Verbeamtung

Verbeamtung Ernennung in ein Beamtenverhältnis. Polizisten durchlaufen die Stufen Beamter auf Widerruf (Ausbildung), auf Probe (nach Abschluss) und auf Lebenszeit. Voraussetzung sind Verfassungstreue, gesundheitliche Eignung und ein einwandfreies Führungszeugnis.

Mit der Verbeamtung gehen Rechte und Pflichten einher: Streikverbot, besondere Treuepflicht, dafür Unkündbarkeit auf Lebenszeit, Beihilfe und Pension. Während der Ausbildung ist man Beamter auf Widerruf, nach bestandener Laufbahnprüfung Beamter auf Probe (meist drei Jahre), danach auf Lebenszeit. Gesundheitliche Eignung wird amtsärztlich geprüft, bestehende Vorerkrankungen können die Verbeamtung auf Lebenszeit verzögern oder verhindern.

Auf einen Blick

Stufe 1
auf Widerruf (Ausbildung)
Stufe 2
auf Probe (ca. 3 Jahre)
Stufe 3
auf Lebenszeit
Voraussetzung
Verfassungstreue + Gesundheit

Häufige Fragen zu Verbeamtung

Wann wird man bei der Polizei verbeamtet?

Schon zu Ausbildungsbeginn als Beamter auf Widerruf. Nach bestandener Laufbahnprüfung folgt das Beamtenverhältnis auf Probe (meist drei Jahre), danach die Verbeamtung auf Lebenszeit, sofern die gesundheitliche Eignung bestätigt ist.

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