Führungszeugnis

Führungszeugnis Behördliche Auskunft über strafrechtliche Eintragungen einer Person. Für Polizei und Bundeswehr ist ein einwandfreies (erweitertes) Führungszeugnis Einstellungsvoraussetzung. Auch eingestellte Verfahren können relevant sein.

Wichtig: Polizei und Bundeswehr stützen sich für ihre Bewertung nicht nur auf das Führungszeugnis, sondern holen eine eigene Auskunft ein, die weiter reicht als die Bürgerauskunft. Auch Verfahren, die mangels Beweis oder gegen Auflage eingestellt wurden, können dort auftauchen und bewertet werden. Eine einzelne Jugendsünde bedeutet nicht automatisch das Aus, entscheidend sind Art, Schwere und wie lange das Ganze zurückliegt. Der größte Fehler ist, einen Vorfall im Bewerbungsbogen zu verschweigen: Wird er später bekannt, wiegt die Unehrlichkeit oft schwerer als die ursprüngliche Sache.

Auf einen Blick

Art
erweitertes Führungszeugnis
Behörden-Auskunft
reicht weiter als Bürgerauskunft
Eingestellte Verfahren
können relevant sein
Größter Fehler
Vorfall verschweigen

Häufige Fragen zu Führungszeugnis

Wird man mit einem Eintrag im Führungszeugnis abgelehnt?

Nicht zwingend. Entscheidend sind Art, Schwere und wie lange die Sache zurückliegt. Eine einzelne Jugendsünde ist meist kein automatisches Aus. Schwere oder einschlägige Delikte hingegen schon.

Sieht die Polizei auch eingestellte Verfahren?

Ja. Die Behörde holt eine eigene Auskunft ein, die weiter reicht als das übliche Führungszeugnis. Auch eingestellte Verfahren können dort auftauchen. Deshalb sollte man im Bewerbungsbogen nichts verschweigen.

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