Verfassungstreue (FDGO)

Verfassungstreue (FDGO) Pflicht jedes Beamten und Soldaten, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) zu bekennen und für sie einzutreten. Wird bei der Einstellung geprüft, bei Spezialeinheiten zusätzlich über die Sicherheitsüberprüfung.

Verfassungstreue bedeutet mehr als bloßes Nicht-Dagegensein: Verlangt wird ein aktives Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Geprüft wird das über eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz und, bei sicherheitsempfindlichen Verwendungen, über die Sicherheitsüberprüfung. Relevant werden können Mitgliedschaften in extremistischen Organisationen, einschlägige Aktivitäten in sozialen Medien oder Kontakte ins extremistische Spektrum, ob rechts, links oder religiös motiviert. Für Bewerber heißt das praktisch: Auch das digitale Auftreten gehört zum Gesamtbild. Wer sich für Polizei oder Bundeswehr bewirbt, sollte seine öffentlichen Profile mit Bedacht führen.

Auf einen Blick

Verlangt
aktives Eintreten für die FDGO
Geprüft via
Regelanfrage + SÜ
Relevant
Mitgliedschaften, Social Media
Spektrum
jede Form von Extremismus

Häufige Fragen zu Verfassungstreue (FDGO)

Was bedeutet Verfassungstreue für Bewerber?

Mehr als nur nichts Verbotenes zu tun. Verlangt wird ein aktives Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Geprüft wird über eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz und bei Spezialeinheiten über die Sicherheitsüberprüfung.

Spielen Social-Media-Aktivitäten eine Rolle?

Ja, sie können Teil des Gesamtbildes sein. Einschlägige Beiträge, Mitgliedschaften oder Kontakte ins extremistische Spektrum können die Einstellung gefährden. Bewerber sollten ihre öffentlichen Profile mit Bedacht führen.

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