Mindestgröße

Mindestgröße Körpergröße, die für eine Einstellung verlangt wird. Bei der Polizei je nach Bundesland zwischen 155 und 165 cm, teils geschlechtsabhängig, teils ganz abgeschafft. Bei der Bundeswehr gibt es keine starre Mindestgröße mehr.

Die Mindestgröße ist eines der wenigen Kriterien, die sich nicht trainieren lassen, daher schließt sie manche Bewerber von vornherein aus. Viele Bundesländer haben die starre Grenze aber abgeschafft oder durch eine Einzelfallprüfung ersetzt, bei der die körperliche Eignung individuell beurteilt wird. Bei Spezialeinheiten zählt weniger die absolute Größe als die Gesamtleistungsfähigkeit. Wer knapp unter einer angegebenen Grenze liegt, sollte direkt beim Einstellungsberater nachfragen, statt auf eine Bewerbung zu verzichten.

Auf einen Blick

Polizei
ca. 155–165 cm (je Land)
Bundeswehr
keine starre Grenze
Trend
Abschaffung / Einzelfallprüfung
Trainierbar
Nein

Häufige Fragen zu Mindestgröße

Wie groß muss man für die Polizei sein?

Je nach Bundesland zwischen 155 und 165 cm, teils nach Geschlecht gestaffelt. Mehrere Länder haben die feste Mindestgröße abgeschafft und prüfen die Eignung im Einzelfall. Bei knappen Werten lohnt die direkte Nachfrage beim Einstellungsberater.

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