StPO

Strafprozessordnung

StPO (Strafprozessordnung) Die Strafprozessordnung (StPO) regelt den Ablauf des deutschen Strafverfahrens — von der Anzeige über die Ermittlung bis zum Urteil. Sie definiert die Befugnisse von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und die Rechte des Beschuldigten.

Während das StGB sagt, WAS strafbar ist, regelt die StPO, WIE das Strafverfahren abläuft: Anzeigeaufnahme, Beschuldigtenvernehmung, Beschlagnahme, Durchsuchung, Untersuchungshaft, Anklage, Hauptverhandlung und Urteil. Für Polizeianwärter zentral sind die Eingriffsbefugnisse (§§ 102 ff. Durchsuchung, § 127 vorläufige Festnahme, § 136 Belehrung) und Beschuldigtenrechte (Aussageverweigerung, Verteidiger). Im EAV wird selten Detailwissen geprüft, aber Verständnis für die Grundprinzipien.

Auf einen Blick

Bedeutung
Strafprozessordnung
Regelt
Ablauf des Strafverfahrens
Wichtige §§
127 (Festnahme), 136 (Belehrung), 102 ff. (Durchsuchung)
EAV-Relevanz
Grundverständnis Strafverfahren

Häufige Fragen zu StPO

Was ist der Unterschied zwischen StGB und StPO?

Das StGB (Strafgesetzbuch) definiert, welche Handlungen strafbar sind und wie sie bestraft werden. Die StPO (Strafprozessordnung) regelt, wie das Strafverfahren abläuft — von der Anzeige bis zum Urteil. Das StGB ist materielles Recht, die StPO Verfahrensrecht.

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