Tätowierungsrichtlinie
Die Regelungen wurden in den letzten Jahren vielerorts gelockert. Manche Länder (etwa Berlin oder NRW) erlauben sichtbare Tattoos, solange sie nicht im Gesicht oder am Hals oberhalb des Hemdkragens liegen und inhaltlich unbedenklich sind. Andere bleiben strenger. Generell gilt: Tattoos dürfen das Ansehen der Behörde nicht beeinträchtigen und keine extremistischen, gewaltverherrlichenden oder diskriminierenden Inhalte zeigen. Bei der Bundeswehr ist die Regelung tendenziell offener als bei vielen Landespolizeien.
Auf einen Blick
- Geregelt durch
- Land / Behörde (uneinheitlich)
- Meist untersagt
- Gesicht, Hals, Hände
- Immer untersagt
- Extremistische / diskriminierende Motive
- Trend
- Schrittweise Lockerung
Häufige Fragen zu Tätowierungsrichtlinie
Darf man mit Tattoos zur Polizei?
In den meisten Bundesländern ja, solange die Tattoos nicht im sichtbaren Bereich (Gesicht, Hals, Hände) liegen und keine verfassungsfeindlichen oder diskriminierenden Motive zeigen. Die genauen Regeln unterscheiden sich je Bundesland, vor der Bewerbung beim Einstellungsberater prüfen.
Verwandte Begriffe
- Polizeidiensttauglichkeit (PDT)Die Polizeidiensttauglichkeit (PDT) ist die medizinische Eignungsprüfung für den Polizeivollzugsdienst. Geprüft werden Sehkraft, Hörvermögen, BMI (unter 30), Blutbild, orthopädische Checks und eine psychologische Anamnese.
- Polizeiärztliche UntersuchungMedizinische Eignungsprüfung durch den Polizeiarzt: Sehkraft, Hörvermögen, Blutbild, Belastungs-EKG, orthopädische Funktion und psychologische Anamnese. Entscheidet über die Polizeidiensttauglichkeit (PDT).
- Verfassungstreue (FDGO)Pflicht jedes Beamten und Soldaten, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) zu bekennen und für sie einzutreten. Wird bei der Einstellung geprüft, bei Spezialeinheiten zusätzlich über die Sicherheitsüberprüfung.
- BMI — Body Mass IndexDer Body Mass Index (BMI) ist ein Verhältnis aus Körpergewicht und Körpergröße. Bei der Polizei gilt meist ein maximaler BMI von 30 (in einigen Bundesländern 28). Er ist nicht alleiniges Ausschlusskriterium, aber ein Triggerwert für vertiefte Untersuchung.
- Kpperlicher CheckOrthopädisch, kardiologisch, neurologisch, opthalmologisch (Auge), HNO (Hören).
- VP — Vollprobe / VollprüfungGesamtheit der medizinischen Tauglichkeitsprüfung. Je nach Einheit 1-3 Tage.
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