Landespolizei
Landespolizei Die Landespolizei ist die Polizei eines Bundeslandes. Polizei ist in Deutschland Ländersache: Jedes der 16 Bundesländer hat eine eigene Polizei mit eigenem Auswahlverfahren, eigener Ausbildung und eigenem Polizeigesetz. Daneben existieren mit Bundespolizei und Bundeskriminalamt zwei Polizeien des Bundes.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Prinzip
- Polizei ist Ländersache
- Folge
- 16 verschiedene Auswahlverfahren
Verwandte Begriffe
- BPol — BundespolizeiDie bundesweite Vollzugspolizei (ehemals Bundesgrenzschutz / BGS). Zuständig für Bahn-, Luft- und Seeverkehr, Grenzschutz und den Schutz von Bundesorganen. Eigenes Einstellungsauswahlverfahren, Ausbildung an den Bundespolizeiakademien.
- LKA — LandeskriminalamtDas Landeskriminalamt (LKA) ist die zentrale Kriminalpolizeibehörde eines Bundeslands. Schwerpunkte sind Kapitaldelikte, organisierte Kriminalität, Staatsschutz und Cybercrime. Die meisten MEK-Einheiten (Mobile Einsatzkommandos) sind am LKA angesiedelt.
- PolG — PolizeigesetzJe Bundesland eigenes Gesetz. Regelt Eingriffsrechte der Polizei.
- EAV — EinstellungsauswahlverfahrenDas Einstellungsauswahlverfahren (EAV) ist das mehrstufige Auswahlverfahren der deutschen Polizei für die Einstellung in den Vollzugsdienst. Es umfasst Sporttest, kognitiven Test, medizinischen Test und Assessment-Center. Je nach Bundesland dauert es 1 bis 3 Tage.
- DGO — DienstgradordnungVerordnung zur Reihenfolge der Dienstgrade. Regelt Vorgesetztenverhältnisse.
- BPolG — BundespolizeigesetzRegelt Aufgaben und Befugnisse der Bundespolizei.
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