PDV 300
PDV 300 Die Polizeidienstvorschrift 300 (Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit) ist die klassische Grundlage für die polizeiärztliche Untersuchung im Auswahlverfahren. Sie definiert, welche gesundheitlichen Befunde gegen eine Einstellung sprechen. Mehrere Bundesländer haben die PDV 300 inzwischen durch eigene, teils weniger starre Beurteilungsregeln ersetzt oder ergänzt.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Thema
- Ärztliche Beurteilung der Diensttauglichkeit
- Status
- Je nach Bundesland ersetzt oder ergänzt
Verwandte Begriffe
- Polizeidiensttauglichkeit (PDT)Die Polizeidiensttauglichkeit (PDT) ist die medizinische Eignungsprüfung für den Polizeivollzugsdienst. Geprüft werden Sehkraft, Hörvermögen, BMI (unter 30), Blutbild, orthopädische Checks und eine psychologische Anamnese.
- Polizeiärztliche UntersuchungMedizinische Eignungsprüfung durch den Polizeiarzt: Sehkraft, Hörvermögen, Blutbild, Belastungs-EKG, orthopädische Funktion und psychologische Anamnese. Entscheidet über die Polizeidiensttauglichkeit (PDT).
- K.O.-KriteriumEine Anforderung, deren Nichterfüllen zum sofortigen Ausscheiden führt, unabhängig von der Gesamtleistung. Typische K.O.-Kriterien sind das Seilklettern, eine Mindest-Sehkraft oder das Bestehen der medizinischen Tauglichkeit.
- DGO — DienstgradordnungVerordnung zur Reihenfolge der Dienstgrade. Regelt Vorgesetztenverhältnisse.
- PolG — PolizeigesetzJe Bundesland eigenes Gesetz. Regelt Eingriffsrechte der Polizei.
- BPolG — BundespolizeigesetzRegelt Aufgaben und Befugnisse der Bundespolizei.
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