Vorbereitungsdienst
Vorbereitungsdienst Der Vorbereitungsdienst ist die formale Bezeichnung für die Polizeiausbildung beziehungsweise das duale Studium nach bestandenem Auswahlverfahren. Er wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert und endet mit der Laufbahnprüfung. Inhalte sind Recht, Einsatztraining, Schießausbildung, Sport und Praktika in den Dienststellen.
Auf einen Blick
- Land
- Deutschland
- Status
- Beamter auf Widerruf
- Abschluss
- Laufbahnprüfung
Verwandte Begriffe
- Beamter auf WiderrufBeamter auf Widerruf ist der Status während des Vorbereitungsdienstes, also während Ausbildung oder Studium bei der Polizei. Der Dienstherr kann das Beamtenverhältnis in dieser Phase vergleichsweise einfach beenden, etwa bei Nichtbestehen von Prüfungen. Nach erfolgreichem Abschluss folgt in der Regel die Ernennung zum Beamten auf Probe.
- AnwärterbezügeAnwärterbezüge sind das monatliche Gehalt während des Vorbereitungsdienstes bei der Polizei. Anders als in vielen zivilen Studiengängen wird die Ausbildung oder das duale Studium also von Anfang an bezahlt. Die Höhe hängt vom angestrebten Eingangsamt und vom Dienstherrn ab, teils kommen Zulagen für den Polizeivollzugsdienst dazu.
- mD — Mittlerer DienstDer Mittlere Dienst (mD) ist die ursprüngliche Polizeikommissar-Laufbahn ab Mittlerer Reife. Inzwischen haben die meisten Bundesländer den mD abgeschafft und stellen nur noch für den Gehobenen Dienst (gD) ein.
- gD — Gehobener DienstDer Gehobene Dienst (gD) ist heute die Standard-Laufbahn der Polizei in fast allen Bundesländern. Drei Jahre Bachelor-Studium an einer Polizeihochschule, kombiniert mit Praktikumsphasen, Einstiegsdienstgrad meist Polizeikommissar.
- DGO — DienstgradordnungVerordnung zur Reihenfolge der Dienstgrade. Regelt Vorgesetztenverhältnisse.
- PolG — PolizeigesetzJe Bundesland eigenes Gesetz. Regelt Eingriffsrechte der Polizei.
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