PolizeiAktualisiert: 7. September 20269 Min. Lesezeit

PDV 300 und Polizeidiensttauglichkeit: Untersuchung, Ausschlussgründe und was du vorher klären kannst

PDV 300 und Polizeidiensttauglichkeit: Untersuchung, Ausschlussgründe und was du vorher klären kannst

Kurze Antwort: Die PDV 300 ist die Polizeidienstvorschrift „Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit". Die Bundesregierung hat 2018 bestätigt, dass sie als Verwaltungsvorschrift für Bundespolizei und Bundeskriminalamt gilt; die Länder wenden sie in eigenen Fassungen oder mit eigenen Kriterien an. Der Volltext ist nicht amtlich veröffentlicht, öffentlich sind nur die Informationsblätter der Behörden. Die Bundespolizei nennt darin einen BMI-Korridor von 18 bis 27,5 kg/m², eine unkorrigierte Sehleistung von mindestens 30 Prozent je Auge ab 20 Jahren und sechs Monate Heilungsbewährung nach einer Laser-OP am Auge. Entschieden wird im Einzelfall durch den Polizeiarzt, und die Werte unterscheiden sich je nach Land.

Für Bewerber ist das der unangenehmste Teil des Verfahrens, weil er sich nicht trainieren lässt. Die ärztliche Beurteilung nimmt deinen Gesundheitszustand, wie er ist. Steuern kannst du den Zeitpunkt: Befunde abklären, Unterlagen vollständig haben und wissen, welche Fristen an Operationen hängen. Den bundesweiten Überblick über alle Einstellungsvoraussetzungen findest du unter Voraussetzungen Polizei, die Kurzdefinitionen unter PDV 300 und Polizeidiensttauglichkeit (PDT).

Was die PDV 300 ist und wer sie anwendet

Die PDV 300 ist kein Gesetz, sondern eine Verwaltungsvorschrift. Auf die Frage, ob sie im Geltungsbereich von Bundespolizei und Bundeskriminalamt anzuwenden ist, antwortete die Bundesregierung am 19. Dezember 2018: „Ja, es handelt sich um eine Verwaltungsvorschrift für den Geltungsbereich der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes" (Bundestags-Drucksache 19/6631). Dieselbe Antwort gibt eine Regelung mit der Nummer 10.3.1 aus Anlage 1.1 wieder. Die Vorschrift ist also durchnummeriert, ihr Volltext wird aber nicht amtlich veröffentlicht.

Für Bewerber folgt daraus zweierlei. Polizei ist Ländersache: Jedes Land legt fest, ob es die PDV 300 unverändert anwendet, eine eigene Landesfassung führt oder eigene Kriterien nutzt. Zur Handhabung in den Ländern lagen der Bundesregierung 2018 nach eigener Auskunft keine Erkenntnisse vor. Das erklärt die Unterschiede zwischen den Informationsblättern. Dazu kommt, dass die Vorschrift in Bewegung ist. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Überarbeitung tagte im November 2018 abschließend, danach sollte die Vorschriftenkommission des Arbeitskreises II „Innere Sicherheit" übernehmen. Laut einer Meldung des Bundestages vom 26. Mai 2020 lag der Entwurf dort in der Bund-Länder-Abstimmung. Ein amtlich veröffentlichter Abschluss ist uns nicht bekannt. Prüfe bei jeder Fassung, die im Netz kursiert, Ausgabejahr und Zuständigkeit. Maßgeblich ist ohnehin das Informationsblatt deiner Behörde, und auch bei formal erfüllten Werten entscheidet der Polizeiarzt.

So läuft die polizeiärztliche Untersuchung ab

Der Ablauf unterscheidet sich je Behörde, der Baukasten ist überall ähnlich. Die Polizei NRW untersucht zum Beispiel beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten in Münster, inklusive Belastungs-EKG. Das Gesamtverfahren beschreiben wir unter Voraussetzungen Polizei und im Guide zum Einstellungstest der Polizei; hier geht es nur um den ärztlichen Teil. Typische Bestandteile:

  • Gesundheitsfragebogen und Anamnese zu Vorerkrankungen, Operationen und laufenden Behandlungen.
  • Körperliche Untersuchung mit Größe und Gewicht, daraus der BMI.
  • Seh- und Hörtest, häufig ergänzt um Farbsehen und räumliches Sehen.
  • Belastungs-EKG auf dem Ergometer.
  • Labor: Blut und Urin, in der Regel inklusive Drogenscreening.
  • Orthopädische Funktionsprüfung von Wirbelsäule und großen Gelenken.

Der Gesundheitsfragebogen ist der Teil, den Bewerber am häufigsten unterschätzen. Falsche oder unvollständige Angaben können das Verfahren beenden und noch nach der Einstellung dienstrechtliche Folgen haben.

Die Grenzwerte, die tatsächlich veröffentlicht sind

Im Netz kursieren viele Zahlen ohne Quelle. Die Tabelle enthält nur Werte aus offiziellen Seiten oder Informationsblättern der jeweiligen Behörde. Andere Länder können abweichen.

KriteriumBundespolizeiBayernNordrhein-WestfalenHamburg
BMI18 bis 27,5 kg/m²18 bis 27,5 kg/m²18 bis 27,5 kg/m²ab 18; über 27,5 nur bei zweifelsfrei gewichtsadäquater Leistungsfähigkeit
Mindestgrößekeine Zahl im Informationsblatt160 cm, darunter Vortest zur Gesamtkonstitution163 cm, darunter Mindestgrößentest möglich158 cm
Sehleistung ohne Korrekturunter 20 Jahren 50 %, ab 20 Jahren 30 % je Augeunter 20 Jahren 50 %, ab 20 Jahren 30 %unter 20 Jahren 50 %, ab 20 Jahren 30 %unter 20 Jahren 50 %, ab 20 Jahren 30 %
Wartezeit nach Laser-OP6 Monate nach der Behandlung, dazu 6 Monate HeilungsbewährungBeurteilung frühestens 6 bis 12 Monate nach der OPOP spätestens Ende Februar des Einstellungsjahres, Nachuntersuchung 6 Monate nach der OPerst nach abgeschlossener Regeneration, Befunde erforderlich

Der BMI-Korridor ist nicht überall gleich streng gemeint: Hamburg formuliert die Obergrenze ausdrücklich als widerlegbar. Am meisten Bewegung gibt es bei der Mindestgröße, mehrere Länder haben die feste Grenze inzwischen gestrichen. Den Ländervergleich pflegen wir unter Voraussetzungen Polizei.

Sehen und Laser-OP: der am besten dokumentierte Teil

Nirgends sind die Anforderungen so präzise öffentlich wie beim Sehvermögen. Das Informationsblatt Sehfähigkeit der Bundespolizei nennt als Ausschlussgründe unter anderem eine korrigierte Sehschärfe unter 80 Prozent auf einem Auge, auch wenn das andere 100 Prozent erreicht, einen unkorrigierten Nahvisus unter 0,3 beidäugig, Anisometropie oder astigmatische Komponente über plus/minus 2,5 Dioptrien, räumliches Sehen über 100 Winkelsekunden, Schielen, orthokeratologische Hilfsmittel, Farbsinnstörungen sowie Farb- oder Nachtblindheit.

Für refraktive Eingriffe nennt die Bundespolizei präoperative Ausgangsbefunde nach den Empfehlungen der Kommission Refraktive Chirurgie, die je nach Verfahren nicht überschritten werden sollen. Bewertet wird also dein Wert vor der Operation. Wer über eine Laser-OP nachdenkt, lässt ihn deshalb vorher dokumentieren.

VerfahrenPräoperativer Ausgangsbefund soll laut Bundespolizei nicht überschreiten
Oberflächenbehandlungen (PRK, trans-PRK, LASEK)Myopiekorrektur bis −6 dpt, Astigmatismuskorrektur bis 5 dpt
LASIK und Femto-LASIKMyopie bis −8 dpt, Astigmatismus bis 5 dpt, Hyperopie bis +3 dpt
Laser-Lentikel-Extraktion (SMILE, CLEAR, SmartSight)Myopie von −1 bis −8 dpt, Astigmatismus bis −5 dpt

Die Frist gilt bei der Bundespolizei für alle drei Verfahren gleich: Das Ergebnis wird frühestens sechs Monate nach abgeschlossener, komplikationsloser Behandlung beurteilt, dazu kommt eine Heilungsbewährung von sechs Monaten bis zur polizeiärztlichen Untersuchung. Oft übersehen: Augenärztliche Befunde dürfen nicht älter als sechs Monate sein, und die Kosten für Atteste tragen Bewerber selbst. In Bayern kommt ein „Augen-Vorab-Befundbericht" dazu; Linsenimplantate werden dort laut FAQ nicht anerkannt, in Hamburg sind Intraokularlinsen ebenfalls als Ausschlussgrund gelistet.

Typische Ausschluss- und Grenzthemen

Die Bundespolizei und die Akademie der Polizei Hamburg veröffentlichen Kataloge möglicher Ausschlussgründe, beide ausdrücklich beispielhaft. Ob ein Befund im konkreten Fall zur Untauglichkeit führt, entscheidet der Polizeiarzt.

  • Atemwege und Allergien: Asthma bronchiale, bronchiale Hyperreagibilität, starke Allergien mit Dauermedikation, laufende Hyposensibilisierung.
  • Stoffwechsel und innere Organe: Diabetes Typ 1 und 2, Schilddrüsen- und Bauchspeicheldrüsenerkrankungen, Herzfehler, Nierenfunktionsstörungen, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, chronische Leberleiden und Infektionen.
  • Stütz- und Bewegungsapparat: Bandscheibenvorfall und Zustand nach Bandscheiben-OP, Wirbelgleiten, schlecht verheilte Frakturen, höhergradige Arthrose großer Gelenke; Hamburg nennt zusätzlich den Achillessehnenriss auch nach Operation.
  • Psychische Gesundheit: psychiatrische Erkrankungen auch in Vorjahren, psychosomatische Störungen, Essstörungen, Suchterkrankungen auch nach Therapie, laufende Psychotherapie; nach abgeschlossener Therapie verlangt die Bundespolizei fachärztliche Befundberichte.
  • Sinne und Sonstiges: Störungen des Gehör-, Gleichgewichts- oder Geruchssinns, Sprachfehler, Dauermedikation, zuerkannter Grad der Behinderung, kariöse Zähne, kieferorthopädische Behandlung, Vollprothesen.

Konkrete Grenzwerte für das Hörvermögen veröffentlicht keine der von uns geprüften Behörden. Wer eine bekannte Hörminderung hat, klärt das vorab beim HNO-Arzt und beim Einstellungsberater. Tätowierungen werden separat geregelt, dazu der Glossareintrag Tätowierungsrichtlinie.

Zum häufig gesuchten Stichwort „Fehlernummer": In den öffentlichen Informationsblättern taucht dieser Begriff nicht auf. Belegbar ist nur die Durchnummerierung der PDV 300, wie die in Drucksache 19/6631 zitierte Nummer 10.3.1 zeigt. Einen amtlich veröffentlichten, aktuellen Katalog dieser Nummern gibt es nach unserer Recherche nicht. Listen aus Foren sind deshalb unbestätigte Daten, auch wenn sie detailliert aussehen.

Spezialeinheiten: Was über die PDV 300 hinausgeht

Für Spezialeinheiten reicht die reguläre Polizeidiensttauglichkeit nicht aus. Wer sich beim SEK oder bei der GSG 9 bewirbt, ist bereits Polizeivollzugsbeamter und wurde schon einmal polizeiärztlich untersucht. Vor dem Auswahlverfahren folgt eine erweiterte Untersuchung, weil Belastungen dazukommen: Höhentauglichkeit, Atemschutz, schwere Ausrüstung über lange Zeiträume, Nacht- und Dauereinsätze.

Die konkreten Zusatzkriterien werden nicht veröffentlicht, und wir geben keine Zahlen wieder, die wir nicht belegen können. Praktisch relevant ist: Ein Befund, der für den regulären Vollzugsdienst tolerabel war, kann in der erweiterten Untersuchung anders bewertet werden. Wer das plant, sollte orthopädische Vorgeschichte, Schulter- und Knieoperationen und die eigene Höhentoleranz früh einordnen, nicht erst im Bewerbungsjahr. Wie der Weg dorthin aussieht, steht in unserem Artikel SEK-Beamter werden.

Was du vor der Untersuchung klären kannst

Der Hebel liegt vor dem Termin. Diese Punkte lassen sich unabhängig vom Bundesland vorbereiten:

  • Informationsblatt deiner Behörde lesen, nicht das eines anderen Landes.
  • Augenarzt: Fern- und Nahvisus, Anisometropie, Astigmatismus, Farbsehen und räumliches Sehen erheben lassen. Bei geplanter Laser-OP zuerst den präoperativen Befund dokumentieren.
  • HNO und Orthopädie: Hörminderung, Tinnitus oder Gleichgewichtsprobleme abklären, alte OP-Berichte, Arthroskopien, Bandscheiben- und Frakturbefunde zusammensuchen. Fehlende Berichte sind der häufigste Grund für eine Zurückstellung.
  • Fristen prüfen: Die Bundespolizei nennt nach Operationen 12 bis 24 Monate Heilungsbewährung, nach Laser-OP 6 Monate. Augenbefunde dürfen dort zudem nicht älter als sechs Monate sein.
  • Unterlagen richtig einreichen: Bei schwerwiegenden Erkrankungen nach Unfällen oder Operationen sowie bei noch andauernden Behandlungen verlangt die Bundespolizei die ärztlichen Berichte in einem gesonderten Umschlag mit der Aufschrift „vertrauliche Arztsache" bei den Bewerbungsunterlagen. Für einfache Befunde gilt das nicht.
  • Gesundheitsfragebogen vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Lücken fallen spätestens bei der Untersuchung auf.

Beeinflussen lässt sich außerdem die Herz-Kreislauf-Leistung. Die Bundespolizei empfiehlt dafür ausdrücklich regelmäßiges Ausdauertraining. Das ist der einzige Teil der Untersuchung, der auf Training reagiert, und er überschneidet sich mit dem Sporttest.

Wenn die Beurteilung negativ ausfällt

Eine Ablehnung wegen fehlender gesundheitlicher Eignung ist ein Verwaltungsakt und damit angreifbar. Der Maßstab ist seit 2013 bewerberfreundlicher: Nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2013 (2 C 12.11 und 2 C 18.12) fehlt die gesundheitliche Eignung erst, wenn eine vorzeitige Dienstunfähigkeit zu mehr als 50 Prozent wahrscheinlich ist. Das Bundesministerium des Innern hat das mit Rundschreiben vom 2. Dezember 2013 übernommen und festgehalten, dass die Prognose auf einer fundierten medizinischen Tatsachengrundlage stehen muss und gerichtlich voll überprüfbar ist.

Praktisch heißt das: Eine pauschale Ablehnung ohne nachvollziehbare medizinische Begründung ist angreifbar, ein konkret begründeter Befund in der Regel nicht. Übliche Wege sind Akteneinsicht, Widerspruch innerhalb der Frist aus der Rechtsbehelfsbelehrung und, falls nötig, Klage. Wir geben keine Rechtsberatung; dafür ist eine auf Beamtenrecht spezialisierte Kanzlei zuständig.

Typische Fehler vor der polizeiärztlichen Untersuchung

  • Zahlen aus einem anderen Bundesland als Maßstab nehmen.
  • Eine Laser-OP planen, ohne den präoperativen Befund zu sichern. Bewertet wird der Ausgangswert.
  • Wartezeiten nach Operationen erst nach der Bewerbung nachlesen und den Einstellungstermin verpassen.
  • Vorerkrankungen im Gesundheitsfragebogen weglassen, weil sie ausgeheilt scheinen.
  • Ohne Befunde zum Termin erscheinen. Der Polizeiarzt kann dann oft nicht abschließend beurteilen.
  • Foren-Listen mit angeblichen Fehlernummern für belastbar halten, statt beim Einstellungsberater nachzufragen.

Nach unserer Erfahrung aus der Begleitung von Polizeibewerbern sind die meisten medizinischen Überraschungen Terminprobleme: ein fehlender Befund, eine laufende Heilungsbewährung, ein Attest älter als sechs Monate. Das lässt sich vermeiden, wenn du drei bis sechs Monate vor der Bewerbung anfängst statt drei Wochen vorher.

Kläre früh, was deine Bewerbung wirklich blockiert

Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Bewerbungszeitpunkt, Zielland und offene Punkte ein. Wir treffen keine medizinischen Aussagen und geben keine Bestehensprognose, aber wir sagen dir, was du vorher abklären solltest und was du in der verbleibenden Zeit trainieren kannst.

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Quellen und Stand

Stand: September 2026. Dieser Artikel ist eine redaktionelle Aufbereitung von PPF Germany und keine offizielle Veröffentlichung einer Polizeibehörde. Er ersetzt weder medizinische noch rechtliche Beratung. Alle Zahlen stammen aus den unten verlinkten Quellen und gelten für die dort genannte Behörde beziehungsweise das genannte Bundesland. Die Beurteilung trifft immer der zuständige Polizeiarzt im Einzelfall; verbindlich sind die Angaben der Behörde, bei der du dich bewirbst.

Häufige Fragen

Was ist die PDV 300?

Die PDV 300 ist die Polizeidienstvorschrift „Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit". Sie ist eine Verwaltungsvorschrift, keine gesetzliche Regelung. Die Bundesregierung hat 2018 in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage bestätigt, dass sie für den Geltungsbereich der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes gilt (Bundestags-Drucksache 19/6631). Nach ihr beurteilen Polizeiärzte, ob Bewerber polizeidiensttauglich sind und ob Beamte polizeidienstfähig bleiben. Ihr Volltext wird nicht amtlich veröffentlicht; öffentlich zugänglich sind die Informationsblätter der einzelnen Behörden.

Gilt die PDV 300 in allen Bundesländern gleich?

Nein. Die Bundesregierung hat 2018 bestätigt, dass die PDV 300 im Geltungsbereich von Bundespolizei und Bundeskriminalamt gilt, und zugleich erklärt, zur Handhabung in den Ländern lägen ihr keine Erkenntnisse vor. Polizei ist Ländersache. Die Länder wenden die Vorschrift in eigenen Fassungen an oder nutzen eigene Beurteilungskriterien. Sichtbar wird das an den Informationsblättern: Hamburg formuliert die BMI-Obergrenze als widerlegbar, Bayern und NRW nennen unterschiedliche Mindestgrößen. Maßgeblich ist immer das Blatt der Behörde, bei der du dich bewirbst.

Welche Sehstärke braucht man für die Polizei?

Die Bundespolizei nennt in ihrem Informationsblatt Sehfähigkeit eine unkorrigierte Sehleistung von mindestens 50 Prozent je Auge vor Vollendung des 20. Lebensjahres und mindestens 30 Prozent ab 20 Jahren. Mit Brille oder Kontaktlinsen müssen mindestens 80 Prozent auf jedem Auge erreicht werden, auch wenn das andere Auge 100 Prozent hat. Anisometropie und astigmatische Komponente dürfen jeweils plus/minus 2,5 Dioptrien nicht überschreiten. Bayern und NRW nennen dieselben 50- und 30-Prozent-Werte, andere Länder können abweichen.

Ist eine Laser-OP am Auge für die Polizei erlaubt?

Grundsätzlich ja, mit Bedingungen. Die Bundespolizei bewertet das Ergebnis frühestens sechs Monate nach abgeschlossener und komplikationsloser Behandlung und verlangt zusätzlich eine Heilungsbewährung von sechs Monaten bis zur polizeiärztlichen Untersuchung. Entscheidend ist der präoperative Ausgangsbefund, der je nach Verfahren bestimmte Dioptrienwerte nicht überschreiten soll. Wer eine Operation erwägt, sollte deshalb vorher den Ausgangsbefund dokumentieren lassen. In Bayern erfolgt die Bewertung laut FAQ frühestens sechs bis zwölf Monate nach dem Eingriff, Linsenimplantate werden dort nicht anerkannt.

Welcher BMI ist für die Polizei zulässig?

Die Bundespolizei nennt einen Korridor ohne Untergewicht unter einem BMI von 18 und ohne Übergewicht über 27,5 kg/m². NRW gibt denselben Bereich von 18 bis 27,5 an, Bayern nennt ihn ebenfalls. Hamburg formuliert die Obergrenze weicher: Ein BMI über 27,5 ist dort zulässig, wenn die gewichtsadäquate Leistungsfähigkeit zweifelsfrei gegeben ist. Der BMI ist damit ein Prüfanlass und nicht in jedem Fall ein Ausschlusskriterium.

Was kann ich tun, wenn ich für polizeidienstuntauglich erklärt werde?

Die Ablehnung ist ein Verwaltungsakt und kann mit Widerspruch und gegebenenfalls Klage angegriffen werden; die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung. Nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2013 (2 C 12.11 und 2 C 18.12) fehlt die gesundheitliche Eignung erst, wenn eine vorzeitige Dienstunfähigkeit zu mehr als 50 Prozent wahrscheinlich ist, und die Entscheidung ist gerichtlich voll überprüfbar. Sinnvoll ist zuerst Akteneinsicht, um die medizinische Begründung zu kennen. Eine Bewertung des Einzelfalls gehört in die Hände einer auf Beamtenrecht spezialisierten Kanzlei; wir leisten keine Rechtsberatung.

Niklas Voss

Niklas Voss

Gründer PPF Germany · Ehemaliger Soldat

Niklas ist ehemaliger Soldat und Gründer von PPF Germany. Seit 2017 hat er mit seinem Team aus aktiven Spezialeinheitsangehörigen über 738 Athleten erfolgreich durch militärische und polizeiliche Auswahlverfahren begleitet.

Experte für Auswahlverfahren seit 2017Autor-Profil →Alle Trainer

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