Voraussetzungen für die Polizei 2026: alle Anforderungen im Überblick
Staatsangehörigkeit, Schulabschluss, Alter, Körpergröße, gesundheitliche Tauglichkeit, Sporttest und kognitiver Test — hier findest du alle Polizei-Voraussetzungen kompakt erklärt, plus den direkten Vergleich aller 16 Bundesländer.
Für die Polizei brauchst du die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit, den passenden Schulabschluss (mittlere Reife für den mittleren Dienst, Abitur oder Fachhochschulreife für den gehobenen Dienst), ein einwandfreies Führungszeugnis und die Polizeidiensttauglichkeit. Mindestgröße (155–165 cm, in 4 Ländern keine) und Höchstalter (30–41 Jahre im gehobenen Dienst) sind Ländersache. Bestehen musst du außerdem einen kognitiven Einstellungstest und einen Sporttest.
Staatsangehörigkeit & Leumund
Vorausgesetzt wird in der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-/EWR-Staates; einzelne Länder lassen unter Auflagen auch Drittstaatsangehörige zu. Hinzu kommen Verfassungstreue, ein einwandfreies Führungszeugnis und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse. Schwere Vorstrafen oder laufende Ermittlungsverfahren sind ein Ausschlussgrund.
Schulische Voraussetzungen
Für den mittleren Dienst genügt meist die mittlere Reife (oder Hauptschulabschluss plus abgeschlossene Berufsausbildung). Der gehobene Dienst wird als duales Studium absolviert und verlangt Abitur oder Fachhochschulreife. Mehrere Bundesländer, etwa Nordrhein-Westfalen, stellen inzwischen ausschließlich in den gehobenen Dienst ein.
Alter
Das Mindestalter liegt meist bei 16 bis 17 Jahren, weil eine Bewerbung schon vor dem Schulabschluss möglich ist. Beim Höchstalter gehen die Länder weit auseinander: im gehobenen Dienst von 30 Jahren (Bayern) bis 41 Jahren (Berlin). Bremen hat die Höchstaltersgrenze ganz aufgehoben. Das ist gut für Quereinsteiger mit Berufserfahrung.
Körpergröße
Eine feste Mindestgröße gibt es nicht mehr überall. Wo sie gilt, liegt sie zwischen 155 cm (Hessen) und 165 cm (Bayern). 4 Länder (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen) haben die feste Grenze gestrichen und prüfen die körperliche Eignung im Einzelfall.
Gesundheitliche Tauglichkeit
Die Polizeidiensttauglichkeit wird nach den Vorgaben der PDV 300 geprüft: Sehkraft (Korrektur durch Brille oder Linsen ist in Grenzen erlaubt), Hörvermögen, Belastungs-EKG und der BMI (Obergrenze meist 27,5, in Hamburg 29.5). Einige Länder verlangen zusätzlich einen Schwimmnachweis. Tattoos sind je nach Land im nicht sichtbaren Bereich zulässig, dürfen aber keine verfassungsfeindlichen Motive zeigen.
Sporttest
Der Sporttest unterscheidet sich je Bundesland deutlich — vom Cooper-Test über Hindernisparcours und Punktesysteme bis zum DOSB-Sportabzeichen. Welche Disziplinen wo gefordert werden und wie du dich vorbereitest, steht im Überblick zum Polizei-Sporttest.
Kognitiver Einstellungstest
Fast alle Länder nutzen das Wiener Testsystem, ergänzt um PC-Tests, Intelligenzstrukturtests (I-S-T 5) und Assessment-Center. Geprüft werden Logik, Konzentration, Merkfähigkeit und Sprachverständnis unter Zeitdruck. Mehr dazu im Leitfaden zum psychologischen Test der Polizei und im Wiener-Testsystem-Training.
Polizei-Voraussetzungen aller 16 Bundesländer im Vergleich
Klick auf ein Bundesland für alle Details, Sporttest-Werte und den Bewerbungsablauf. Stand 2026-04.
| Bundesland | Mindestgröße | Höchstalter GD | Sporttest | Kognition |
|---|---|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | 163 cm | 37 J. | DOSB-Sportabzeichen | PC-Test |
| Bayern | 165 cm | 30 J. | Punktesystem | Wiener Testsystem |
| Baden-Württemberg | 160 cm | 34 J. | DOSB-Sportabzeichen | Wiener Testsystem |
| Niedersachsen | 163 cm | 31 J. | 5.000 m-Lauf | Wiener Testsystem |
| Hessen | 155 cm | 36 J. | Punktesystem | Wiener Testsystem |
| Berlin | keine | 41 J. | Hindernisparcours | Wiener Testsystem |
| Sachsen | 160 cm | 34 J. | Cooper-Test | Wiener Testsystem |
| Rheinland-Pfalz | 162 cm | 34 J. | Cooper-Test | Wiener Testsystem |
| Schleswig-Holstein | 160 cm | 33 J. | Hindernisparcours | Wiener Testsystem |
| Brandenburg | keine | 36 J. | Cooper-Test | Wiener Testsystem |
| Sachsen-Anhalt | 160 cm | 37 J. | DOSB-Sportabzeichen | I-S-T 5 + WTS |
| Thüringen | 160 cm | 35 J. | Cooper-Test | Wiener Testsystem |
| Hamburg | 158 cm | 34 J. | Punktesystem | Wiener Testsystem |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 34 J. | Punktesystem | Wiener Testsystem |
| Saarland | 162 cm | 37 J. | DOSB-Sportabzeichen | Wiener Testsystem |
| Bremen | keine | aufgehoben | Cooper-Test | Wiener Testsystem |
Quellen: offizielle Karriere-Portale der Landespolizeien, kombiniert mit einer CORRECTIV-Auswertung zur Bewerberentwicklung. Werte regelmäßig mit dem offiziellen Portal abgleichen.
Häufige Fragen zu den Polizei-Voraussetzungen
›Welche Grundvoraussetzungen muss ich für die Polizei erfüllen?
Du brauchst die deutsche oder eine EU-/EWR-Staatsangehörigkeit, einen passenden Schulabschluss (mittlere Reife für den mittleren Dienst, Abitur oder Fachhochschulreife für den gehobenen Dienst), ein einwandfreies Führungszeugnis, Verfassungstreue, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sowie die Polizeidiensttauglichkeit. Dazu kommen das Bestehen von kognitivem Einstellungstest und Sporttest.
›Welcher Schulabschluss wird für die Polizei verlangt?
Für den mittleren Dienst reicht in der Regel die mittlere Reife (Realschulabschluss) bzw. ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Der gehobene Dienst (duales Studium) verlangt das Abitur oder die Fachhochschulreife. Mehrere Bundesländer, darunter NRW, stellen inzwischen ausschließlich in den gehobenen Dienst ein.
›Wie groß muss man für die Polizei mindestens sein?
Die Mindestgröße ist Ländersache und reicht von 155 cm bis 165 cm. 4 Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen) haben gar keine feste Mindestgröße mehr und prüfen die körperliche Eignung im Einzelfall.
›Bis zu welchem Alter kann ich mich bei der Polizei bewerben?
Das Höchstalter variiert stark: für den gehobenen Dienst zwischen 30 und 41 Jahren am Einstellungstag. Bremen hat die Höchstaltersgrenze ganz aufgehoben. Das Mindestalter liegt meist bei 16 bis 17 Jahren, da man sich oft schon vor dem Schulabschluss bewerben kann.
›Was wird bei der polizeiärztlichen Untersuchung geprüft?
Die Tauglichkeit richtet sich nach den Vorgaben zur Polizeidiensttauglichkeit (PDV 300): Sehkraft (Korrektur ist in Grenzen erlaubt), Hörvermögen, Belastungs-EKG, BMI (Obergrenze meist 27,5, in Hamburg 29.5) und der Ausschluss schwerer chronischer Erkrankungen. Einige Länder verlangen zusätzlich einen Schwimmnachweis.
›Sind Tattoos oder eine Brille bei der Polizei erlaubt?
Eine Brille bzw. Kontaktlinsen sind kein Ausschlussgrund, solange der korrigierte Visus die Vorgaben erfüllt. Tattoos sind grundsätzlich möglich, dürfen aber je nach Land nicht im sichtbaren Bereich liegen und keine verfassungsfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder diskriminierenden Motive zeigen. Die Details regelt jedes Bundesland selbst.
›Woran scheitern die meisten Bewerber?
Nach unserer Auswertung von 738 von uns betreuten Kandidaten scheitern rund 73 % nicht am Sporttest, sondern an den kognitiven Modulen: Konzentration, Logik und Merkfähigkeit unter Zeitdruck. Genau dieser Block lässt sich am gezieltesten trainieren.
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