Auswahlverfahren (AV)
Auswahlverfahren (AV) Auswahlverfahren ist der Oberbegriff für jedes mehrstufige Prüfverfahren, mit dem Polizei, Bundeswehr oder Spezialeinheiten Bewerber testen und vergleichen. Typische Bausteine sind Sporttest, kognitiver Test, medizinische Untersuchung und Interview. Die konkrete Bezeichnung variiert je nach Organisation, etwa EAV bei der Polizei oder PFV beim KSK.
Auf einen Blick
- Bausteine
- Sport, Kognition, Medizin, Interview
- Beispiele
- EAV (Polizei), PFV (KSK)
Verwandte Begriffe
- EAV — EinstellungsauswahlverfahrenDas Einstellungsauswahlverfahren (EAV) ist das mehrstufige Auswahlverfahren der deutschen Polizei für die Einstellung in den Vollzugsdienst. Es umfasst Sporttest, kognitiven Test, medizinischen Test und Assessment-Center. Je nach Bundesland dauert es 1 bis 3 Tage.
- PFV — Potenzialfeststellungsverfahren / Physischer Fitness-VerbundPFV hat je nach Kontext zwei Bedeutungen: Bei der Polizei die körperliche Prüfung im Rahmen des EAV. Beim KSK und den Bundeswehr-Spezialkräften steht PFV für das Potenzialfeststellungsverfahren, das mehrwöchige Auswahlverfahren mit Bestehensquote unter 10 Prozent.
- VorauswahlErste Filterstufe vor dem eigentlichen Auswahlverfahren: Prüfung der formalen Voraussetzungen (Schulabschluss, Alter, Führungszeugnis) und teils ein Online-Test. Wer die Vorauswahl nicht besteht, wird gar nicht erst eingeladen.
- K.O.-KriteriumEine Anforderung, deren Nichterfüllen zum sofortigen Ausscheiden führt, unabhängig von der Gesamtleistung. Typische K.O.-Kriterien sind das Seilklettern, eine Mindest-Sehkraft oder das Bestehen der medizinischen Tauglichkeit.
- DPT — Deutscher Polizei-TestDer Deutsche Polizei-Test ist ein kognitiver Leistungstest, den viele Landespolizeien im Einstellungsverfahren nutzen. Er prüft sprachliches Verständnis, logisches Denken, räumliches Vorstellungsvermögen und Merkfähigkeit, meist 90 bis 120 Minuten, papier- oder computerbasiert.
- Polizeidiensttauglichkeit (PDT)Die Polizeidiensttauglichkeit (PDT) ist die medizinische Eignungsprüfung für den Polizeivollzugsdienst. Geprüft werden Sehkraft, Hörvermögen, BMI (unter 30), Blutbild, orthopädische Checks und eine psychologische Anamnese.
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