Einstellungsvoraussetzungen
Einstellungsvoraussetzungen Einstellungsvoraussetzungen sind die formalen Bedingungen, die ein Bewerber erfüllen muss, bevor er überhaupt zum Auswahlverfahren eingeladen wird. Typisch sind Staatsangehörigkeit, Altersgrenzen, Schulabschluss, gesundheitliche Eignung und ein einwandfreies Führungszeugnis. Die Details unterscheiden sich je nach Behörde und Land, deshalb gehört der Abgleich mit der offiziellen Ausschreibung an den Anfang jeder Bewerbung.
Auf einen Blick
- Typisch
- Staatsangehörigkeit, Alter, Abschluss, Gesundheit
- Prüfung
- Vor Einladung zum Auswahlverfahren
Verwandte Begriffe
- VorauswahlErste Filterstufe vor dem eigentlichen Auswahlverfahren: Prüfung der formalen Voraussetzungen (Schulabschluss, Alter, Führungszeugnis) und teils ein Online-Test. Wer die Vorauswahl nicht besteht, wird gar nicht erst eingeladen.
- FührungszeugnisBehördliche Auskunft über strafrechtliche Eintragungen einer Person. Für Polizei und Bundeswehr ist ein einwandfreies (erweitertes) Führungszeugnis Einstellungsvoraussetzung. Auch eingestellte Verfahren können relevant sein.
- MindestgrößeKörpergröße, die für eine Einstellung verlangt wird. Bei der Polizei je nach Bundesland zwischen 155 und 165 cm, teils geschlechtsabhängig, teils ganz abgeschafft. Bei der Bundeswehr gibt es keine starre Mindestgröße mehr.
- TätowierungsrichtlinieRegelt, welche Tätowierungen für den Polizei- oder Soldatenberuf zulässig sind. Je nach Bundesland und Behörde gelten unterschiedliche Vorgaben, häufig untersagt sind sichtbare Tattoos an Hals, Kopf und Händen sowie verfassungsfeindliche oder diskriminierende Motive.
- EAV — EinstellungsauswahlverfahrenDas Einstellungsauswahlverfahren (EAV) ist das mehrstufige Auswahlverfahren der deutschen Polizei für die Einstellung in den Vollzugsdienst. Es umfasst Sporttest, kognitiven Test, medizinischen Test und Assessment-Center. Je nach Bundesland dauert es 1 bis 3 Tage.
- PFV — Potenzialfeststellungsverfahren / Physischer Fitness-VerbundPFV hat je nach Kontext zwei Bedeutungen: Bei der Polizei die körperliche Prüfung im Rahmen des EAV. Beim KSK und den Bundeswehr-Spezialkräften steht PFV für das Potenzialfeststellungsverfahren, das mehrwöchige Auswahlverfahren mit Bestehensquote unter 10 Prozent.
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